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Release Informationen
Model Release - Freigabeerklärung eines Models
Immer wenn Personen fotografiert werden und diese Fotos veröffentlichen bzw. vermarktet werden, muss das Einverständnis der abgelichteten Personen in Form einer Bild- Medienfreigabeerklärung vorliegen. Hier gibt es verschiedene Ausnahmen, wenn mehrere Personen auf dem Foto abgebildet sind und zu keiner Person ein direkter Bildbezug besteht. Wenn Personen nur ein so genantes Beiwerk darstellen.
Ausnahmen sind auch Fotos für redaktionelle Zwecke. Allerdings dürfen die Bilder dieser Personen nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. (Sportler während eines Wettkampfs, prominente Personen bei öffentlichen Auftritten). Die Fotos dürfen nicht für werbliche Zwecke verwendet werden.
KUNDENIFO Bei Fotos die auf der Detailseite als „Model Release vorhanden“ gekennzeichnet sind hat der Kunde die Sicherheit das erworbene Foto gemäß den Lizenzbedingungen für seine Zwecke zu verwenden.
Wann muß eine Model Release vorliegen:
- bei eindeutig erkennbaren Personen
Property Release - Freigabeerklärung für Eigentum
Wer auf nichtöffentlichen Plätzen Gebäude oder auch Sehenswürdigkeiten fotografiert sollte sich immer eine Freigabeerklärung für Eigentum zur Veröffentlichung - vom Eigentümer / Rechteinhaber einzuholen. Der Eigentümer bestimmt ob sein Eigentum fotografiert werden darf und wie die Fotos ggf. verwendet werden dürfen. (auch nicht kommerzielle oder gewerblicher Vermarktung) Dies gilt auch für Aufnahmen in geschlossenen Räumen. (Hotels, Museen) oder wenn sich Gegenstände auf dem Bild befinden, die urheberrechtlich geschützt sind (z. B. Gemälde).
Erforderlich bei eindeutig erkennbaren privaten Gebäuden, Örtlichkeiten sowie bei Firmenlogos und Markenzeichen.
KUNDENIFO Bei Fotos die auf der Detailseite als „Property Release vorhanden“ gekennzeichnet sind hat der Kunde die Sicherheit das erworbene Foto gemäß den Lizenzbedingungen für seine Zwecke zu verwenden.
Wann muß eine Property Release vorliegen:
-
bei Innenaufnahmen von Gebäuden
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bei allen Aufnahmen die auf privaten Grundstücken entstehen
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bei Aufnahmen von Produkten mit Markenschutz (Designschutz, Geschmacksmusters)
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wenn Markenlogos zu erkennen sind
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bei Aufnahmen von nicht dauerhaften Kunstwerken
Bitte beachten! Für Fotos die auf der Fotodetailseite nicht mit Model Release vorhanden und Property Release vorhanden gekennzeichnet sind, kann trotzdem eine Freigabeerklärung vorliegen, denn mit der Registrierung musste jeder Fotograf/Künstler bestätigen sämtliche Rechte am Foto zu haben.
Diese Fotos sind vor Einführung der Kennzeichnungspflicht schon bei goodbild eingestellt worden. Zudem muss nicht für alle Objekte eine Freigabeerklärung vorliegen. Im Zweifelsfall bitte vor dem Erwerb abklären.
Hilfreiche Links zum Thema:
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